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Förderrechner
...finanzieren leicht gemacht!

Finanzierungsrechner mit allen Förderdarlehen des Bundes und der Länder

In unserer kostenlosen Finanzsoftware meinFMW finden Sie einen Finanzierungsrechner für die Baufinanzierung, der alle möglichen Förderdarlehen des Bundes und der Länder automatisch ermittelt und somit Ihre Finanzierung optimiert. Zu den Förderdarlehen des Bundes gehören die wohnwirtschaftlichen Programme der KfW Förderbank und zu den öffentlichen Geldern der Länder, die Fördermittel nach dem Wohnraumförderungsgesetz.

Zum Ablauf und zur Nutzung des Förderrechners:

Nach der einfachen Registrierung können Sie unserer Finanzsoftware meinFMW und somit auch unseren Förderrechner im vollen Umfang kostenlos nutzen.

Um bei einer Baufinanzierung eine automatische Berechnung und Anzeige der möglichen Förderdarlehen zu ermöglichen, müssen folgende Eingabemasken von Ihnen vervollständigt werden:

1. Kostenaufstellung
2. Objektangaben
3. Grundstücksdaten
4. Persönliche Daten
5. Einkommenssituation

Nach der Eingabe der erforderlichen Objekt- und Personendaten zeigt die Kredit-Software, unter Berücksichtigung der aktuellen Kreditvergabekriterien der Banken, die möglichen Förderdarlehen des Bundes und der Länder an. Zudem haben Sie die Möglichkeit, einzelne Darlehen manuell auszuwählen, zu kombinieren und Ihre Finanzierung mit weiteren Bankdarlehen zu vervollständigen.

Clevere Kunden rechnen selbst!

Nutzen Sie unsere persönliche und interaktive Finanzierungsberatung unter Einbeziehung aller möglichen Fördergelder - verschenken Sie kein Geld. Unser Förderrechner zeigt Ihnen, welche Förderdarlehen Sie bekommen könnten und welche sich wirklich für Ihr Kauf- oder Bauvorhaben lohnen.

Highlight: Auf Wunsch können Sie gemeinsam mit unseren Finanzierungsspezialisten übers Internet und per Telefon Ihre Finanzierung vervollständigen und optimieren. Nutzen Sie die Ratschläge und Hinweise unserer Finanzierungsprofis. Zudem haben Sie die Möglichkeit, über eine interne Kommunikationsplattform offene Fragen und Nachrichten an Ihren persönlichen Ansprechpartner weiterzuleiten.

Leistungsumfang des Förderrechners im Überblick:

Kostenloser Förderrechner auf Bankenniveau - rechnen Sie wie die Finanzierungsprofis!

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Die Nutzung unserer Finanzsoftware meinFMW ist garantiert kostenlos, unabhängig und produktneutral!


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Blog: Kapitalbedarf

Annähernd jedes Unternehmen hat Kapitalbedarf. Für Existenzgründungen gilt dies nahezu ausnahmslos. Es gilt, die reinen Gründungskosten zu decken und weitere Einmalinvestitionen zu tätigen. Hierunter fallen beispielsweise Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kautionen, Aufbau der Lagerbestände und vieles mehr.

Darüber hinaus gilt es, bereits in der Planungsphase, also vor dem eigentlichen Start der Geschäftsaufnahme, die künftigen regelmäßigen laufenden Kosten möglichst genau zu quantifizieren, ebenso wie die im Rahmen des betrieblichen Leistungsprozesses anfallenden variablen Kosten. Abzüglich einsetzbarer Eigenmittel seitens des Existenzgründers erhält dieser auf diese Weise einen Überblick über die zu Beginn benötigten Fremdmittel.

Eine Plausibilitätsprüfung dieser Kapitalbedarfsrechnung ist wesentlicher Bestandteil der Bonitätsprüfung durch Kreditinstitute sowie von Tragfähigkeitsberechnungen bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse. Eine qualifizierte Unternehmensberatung kann insoweit wertvolle Dienste leisten. Dies betrifft auch die Unterstützung bei der Expansion des Unternehmens nach Abschluss der eigentlichen Existenzgründung. Beispielsweise gerät im Zuge von langfristigen Investitionen, die jedoch durch kurzfristige Fremdmittel finanziert werden, die Kapitalstruktur eines Unternehmens aus den Fugen mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Bonität in Verbindung mit künftigen Kreditkonditionen. Unternehmensberater können in einer Unternehmensberatung helfen, derartige typische Fehler junger Unternehmen zu vermeiden.

Blog: Riester berechtigt?

Die Riester-Rente ist eine Möglichkeit, staatliche Fördermittel mitzunehmen. Diese Mitnahme erfolgt dadurch, dass man einen Riester-Vertrag abschließt und unter bestimmten Voraussetzungen hierfür Zulagen von jährlich max. 154 € und gegebenenfalls zusätzliche Kinderzulagen von jährlich max. 185 € bzw. max. 300 €, außerdem unter Umständen weitere steuerliche Begünstigungen durch eine ergänzende Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung realisieren kann. Damit dies auch funktioniert, muss man förderberechtigt für diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge sein. Dies sind Beamte bzw. allgemein Empfänger von Amtsbezügen, beispielsweise somit auch Richter, Soldaten und Kirchenbeamte. Im Übrigen kommt es darauf an, ob man rentenversicherungspflichtig und damit förderberechtigt ist oder nicht. Besonders beim Selbstständigen ist dies manchmal zum Zeitpunkt ihrer Existenzgründung noch nicht ganz eindeutig, sollte aber dringend. Nicht nur wegen der Riester-Förderung, geklärt werden, zum Beispiel mit Hilfe einer Unternehmensberatung. Zweifelsfrei förderberechtigt sind hingegen pflichtversicherte Arbeitnehmer, Auszubildende, Landwirte (soweit sie nach dem einschlägigen Gesetz über die Alterssicherung pflichtversichert sind), Wehrdienst- und Ersatzdienstleistende, Empfänger von Arbeitslosengeld, Elternteile während der Kindererziehungs- bzw. Elternzeit sowie unter bestimmten Voraussetzungen Empfänger einzelner spezieller Sozialleistungen. Wenn die Förderberechtigung geklärt ist, sollte man sich ein passendes Produkt aus dem Riester-Katalog auswählen. Wohn-Riester führt zu einer schnelleren Entschuldung einer bestehenden Baufinanzierung, die übrigen Formen der Riester-Rente führen zu einem planmäßigen Vermögensaufbau für die Zeit des Ruhestands. Bei uns erhalten Sie Fonds ohne Ausgabeaufschlag





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