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Förderdarlehen ...finanzieren leicht gemacht mit FMW!

Förderdarlehen des Bundes und der Länder

Grundsätzlich kann man Förderdarlehen für die Baufinanzierung vom Bund und den Ländern erhalten. Der Bund fördert durch die KfW Förderbank beispielsweise das Bauen, Wohnen und Energie sparen. Mit den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen der KfW wird der Bau, die Anschaffung sowie die Modernisierung und Sanierung von Wohneigentum gefördert.

Zu den bekanntesten Förderprogrammen der KfW zählen:

Die Bundesländer haben hingegen teilweise unterschiedliche Programme zur Förderung von selbstgenutzten Wohneigentum. Zwar legt der Bund mit seinem Wohnraumförderungsgesetz die Rahmenbedingungen fest, jedoch kann jedes Bundesland selbst bestimmen, wie viel Fördermittel, unter welchen Voraussetzungen, den Bauherren bzw. Erwerbern von Wohneigentum zur Verfügung gestellt werden soll.

Wir zeigen Ihnen welche Förderdarlehen Sie bekommen könnten, welche sinnvoll sind und welche nicht – verschenken Sie kein Geld bei Ihrer Immobilienfinanzierung!

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Nutzen Sie auch unsere kostenlose Finanzsoftware meinFMW und ermitteln Sie selbst, welche Förderdarlehen Sie bekommen würden und welche nicht. Einfach anmelden, rechnen und beantragen – wir stehen Ihnen bei allen Fragen als kompetenter Partner gerne zur Seite.

Highlight: Auf Wunsch erhalten Sie eine interaktive Förderberatung durch unsere Förderspezialisten direkt in meinFMW übers Internet und per Telefon. Im Einzelnen bedeutet dies, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Berater einfach und bequem von zu Hause Ihre Finanzierung aufstellen und optimieren können.

Zudem bietet Ihnen die Finanzsoftware für Kredite auch eine eigene Kommunikationsplattform, auf der Sie Fragen und Nachrichten direkt an Ihren festen Ansprechpartner übermitteln können.

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Staatliche Förderung: Riester-Fonds

Unter Riester-Fonds versteht man diejenige Variante der Riester-Rente, bei der der Anleger seine Beiträge in einen oder mehrere Investmentfonds investiert. Es handelt sich somit um einen Fondssparplan, der aufgrund der Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berechtigt ist, staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen zu empfangen. Darüber hinaus berechtigen die Beiträge zu einer als Fondssparplan ausgestalteten Riester-Rente ebenso wie bei Riester-Rentenversicherungen, Riester-Banksparplänen und bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester) zum Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuerveranlagung.

Gemeinhin wird davon ausgegangen, dass über einen Riester-Fondssparplan grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die höchste Rendite und damit eine möglichst hohe Rente zu erzielen aufgrund des in den jeweiligen Fonds oftmals hohen Aktienanteils. Bei starken Schwankungen realisiert der Anleger, wie bei konventionellen, also nicht staatlich geförderten Fondssparplänen, einen durchschnittlich günstigeren Einstiegskurs im Vergleich zu einer Einmalanlage.

Riester-Fondssparpläne sind grundsätzlich seitens der Anbieter etwas flexibler ausgestaltet, was unregelmäßige Zuzahlungen zusätzlich zum i.d.R. monatlichen Regelbeitrag betrifft. Hinsichtlich der Höhe der staatlichen Förderung bestehen keinerlei Unterschiede zwischen Riester-Fonds und den anderen Varianten der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Ebenso besteht überall kein Verlustrisiko, da die Eigenbeiträge nebst Altersvorsorgezulagen zum Rentenbeginn garantiert sind.





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